Veröffentlichungen

Beschlüsse & Beschlussvorlagen

Rechtsverfahren

 

Zur Entwicklung des neuen Altstadtquartiers muss die Stadt Aachen bau- und sanierungsrechtliche Verfahren anwenden.

 

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan 999A zur Regelung der Nutzungen in der Antoniusstraße ist außer Kraft gesetzt.

Aktuell läuft das Verfahren zum Bebauungsplan 999S, das die künftigen Nutzungen und Festsetzungen für den südlichen Teil des Altstadtquartiers Büchel festlegt.

 

Sanierungsverfahren für die Zukunft im Altstadtquartier Büchel

Seit Ende 2024 wurden vorbereitende Untersuchungen zur möglichen Anwendung eines Sanierungsverfahrens im Altstadtquartier Büchel durchgeführt. Diese Untersuchungen sind abgeschlossen. Der Rat der Stadt Aachen hat am 22.04.2026 eine Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Altstadtquartier Büchel“ für das Gebiet beschlossen, die mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam wird.

In den kommenden Jahren wird auf dieser Grundlage ein umfassendes Handlungsprogramm zur qualitativen Weiterentwicklung des Quartiers umgesetzt. Öffentliche und private Akteur:innen arbeiten gemeinsam daran, bauliche, gestalterische und klimatische Defizite schrittweise zu beheben.

Für Eigentümer:innen bietet das Sanierungsverfahren zudem steuerliche Vorteile bei Gebäudesanierungen. Weitere Informationen werden unter www.aachen.de/sanierung-buechel bereitgestellt. Hinweise zu steuerlichen Vergünstigungen finden sich unter www.aachen.de/modernisierung.

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Stadt Aachen. Hier sind Informationen zu den laufenden Verfahren der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch zusammengefasst. Sie dienen der Vorbereitung, Umsetzung und Sicherung der Planungsziele und der planerischen Entwicklung im Projektgebiet.