Rechtsverfahren
Zur Entwicklung des neuen Altstadtquartiers muss die Stadt Bau- und Sanierungsrechtliche Verfahren anwenden.
Bebauungspläne
Mit dem jüngst zur Rechtskraft gebrachten Bebauungsplan 999 A wird die Art der Nutzung auf den Grundstücken entlang der Antoniusstraße geregelt: Die Prostitution wird zukünftig im Ostteil der Straße stattfinden, während für die übrigen Bereiche innenstadttypische Nutzungen vorgesehen sind. Den Plan mit Begründungen siehe unten Beschlüsse
Das aktuell noch laufende Verfahren zum Bebauungsplan 999 finden Sie hier:
www.aachen.de – Altstadtquartier Büchel Bebauungsplan Nr. 999
Sanierungsgebiet Büchel
Die parallel durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen führten zur Ergänzung des bestehenden innerstädtischen Sanierungsrechts am Büchel um Regelungen des umfassenden Verfahrens nach §§ 152 ff Baugesetzbuch bzw. die Genehmigungsvorbehalte nach § 144 Baugesetzbuch. Damit sollen die festgestellten städtebaulichen Missstände behoben werden.
Wesentliche Ziele der Sanierung für den Büchel sind:
Städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung, aufbauend auf dem im April 2021 beschlossenen städtebaulichen Konzept „Wiese“ mit den im Beschluss aufgeführten qualitativen Entwicklungszielen und nach Maßgabe der in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Rahmenplanung.
Entwicklung eines vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebots mit einer prägenden Freifläche und einer attraktiven, publikumsaffinen Erdgeschosszone.
Das Sanierungsrecht bietet die Möglichkeit, konkrete Entwicklungsziele grundstücksbezogen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zu sichern. Die Stadtverwaltung setzt dazu den bereits begonnenen Dialog mit den im Gebiet liegenden Eigentümer*innen, Bewohner*innen, Gewerbe treibenden und Nutzer*innen fort.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Stadt Aachen
Hier sind Sie die Informationen zu den laufenden Verfahren der Bauleitplanung und der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch zusammengefasst. Sie dienen der Vorbereitung, Umsetzung und Sicherung der Planungsziele und der planerischen Konfliktbewältigung im Projektgebiet