Vorbereitende Untersuchung, Sanierungsverfahren & weitere Satzungen

 

Informationen zur vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch und zum städtebaulichen Sanierungsverfahren und weitere Satzungen erhalten Sie hier:

Für den unten bezeichneten Bereich führt die Stadt Aachen vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch durch. Ziel ist die Beseitigung von sogenannten städtebaulichen Missständen. Dabei wird geprüft, ob die Entwicklungsziele für diesen oder einen Teilbereich nur mit Hilfe von weitergehenden sanierungsrechtlichen Instrumenten (z.B. Genehmigungsvorbehalte gegenüber Bauvorhaben, Grundstücksverkäufen und Miet- und Pachtverträgen) umgesetzt werden kann.

Im unten bezeichneten Bereich gilt ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch, mit dessen Hilfe die Stadt Aachen unter bestimmten Voraussetzungen bei Grundstücksverkäufen an die Stelle des Käufers treten und Grundstücke erwerben kann.