Rechtsverfahren
Zur Entwicklung des neuen Altstadtquartiers muss die Stadt Bau- und Sanierungsrechtliche Verfahren anwenden.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan 999A zur Regelung der Nutzungen in der Antoniusstraße ist außer Kraft gesetzt.
Aktuell läuft das Verfahren zum Bebauungsplan 999S, das die künftigen Nutzungen und Festsetzungen für den südlichen Teil des Altstadtqartiers Büchel festlegt.
Sanierungsgebiet Büchel
Die parallel durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen führten zur Ergänzung des bestehenden innerstädtischen Sanierungsrechts am Büchel um Regelungen des umfassenden Verfahrens nach §§ 152 ff Baugesetzbuch bzw. die Genehmigungsvorbehalte nach § 144 Baugesetzbuch. Damit sollen die festgestellten städtebaulichen Missstände behoben werden.
Wesentliche Ziele der Sanierung für den Büchel sind:
Städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung, aufbauend auf dem im April 2021 beschlossenen städtebaulichen Konzept „Wiese“ mit den im Beschluss aufgeführten qualitativen Entwicklungszielen und nach Maßgabe der in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Rahmenplanung.
Entwicklung eines vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebots mit einer prägenden Freifläche und einer attraktiven, publikumsaffinen Erdgeschosszone.
Das Sanierungsrecht bietet die Möglichkeit, konkrete Entwicklungsziele grundstücksbezogen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zu sichern. Die Stadtverwaltung setzt dazu den bereits begonnenen Dialog mit den im Gebiet liegenden Eigentümer*innen, Bewohner*innen, Gewerbe treibenden und Nutzer*innen fort.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Stadt Aachen. Hier sind Informationen zu den laufenden Verfahren der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch zusammengefasst. Sie dienen der Vorbereitung, Umsetzung und Sicherung der Planungsziele und der planerischen Entwicklung im Projektgebiet.