Warum Konzeptverfahren?
Die bauliche Entwicklung einzelner Gebäude soll durch die zukünftigen Nutzer*innen und Bewohner*innen des Quartiers selbst übernommen werden. Dabei sollen möglichst viele engagierte Stadmacher*innen, auch im Verbund untereinander, die Möglichkeit bekommen, sich mit ihrem Konzept, um ein Grundstück zu bewerben. Durch begleitende Beratungen für die Stadtmacher*innen werden sie in die Lage versetzt im Konzeptverfahren auf Augenhöhe untereinander in Wettbewerb zu treten. So wird erreicht, dass sich engagierte Stadtmacher*innen erfolgreich um ein Grundstück bewerben können. Ihnen sollen Planer zur Seite gestellt werden, die den Aufgabenbereich ähnlich eines klassischen „Quartiersarchitekten“, wie z.B. die Unterstützung und Beratung in ingenieurstechnischen oder baurechtlichen Fragestellungen, abdecken. Konzeptsäulen des Verfahrens sind „Städtebauliche/Architektonische Qualität“ (auch inkl. innovativer und nachhaltiger Ansätze), „Mehrwert für’s Quartier“ (insbesondere Betrachtung der Nutzungsvielfalt und Frequenzbringung, aber auch des sozialen Charakters) sowie „Wirtschaftlichkeit“ (nicht nur mit Blick auf die zu erzielenden Erlöse/Verpachtungen, sondern auch der dauerhaften Pflege und Unterhaltung).